- Staatsservitut
Staatsservitūt, die Beschränkung eines Staatshoheitsrechts, welche sich ein Staat in Beziehung auf seinen örtlichen Machtbereich zugunsten eines andern Staates durch Vertrag auferlegt, oder die ihm durch unvordenkliche Verjährung auferlegt ist. – Vgl. Clauß (1894).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.